Recht & Tarif


Rechtssicher durch den Arbeitsalltag: Der UVMB unterstützt und berät seine Mitglieder in sämtlichen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Mit einer qualifizierten rechtsanwaltlichen Beratung und Vertretung des Verbandes in Fragen des Tarif-, Arbeits- und Sozialrechts unterstützt der UVMB die Mitgliedsunternehmen dabei, Problemfelder bei Personalfragen zu erkennen und konstruktive Lösungen zu finden. Die Gewährung von verbandlichem Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht ist eine Kernaufgabe des UVMB. Neben individuellen Beratungen in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen stellt der UVMB eine Vielzahl von Arbeitshilfen in Form von Merkblättern, Checklisten und Vorlagen zur Verfügung. Die Beratungsleistungen werden durch Vorträge und Seminare zu aktuellen Themen des Arbeits- und Sozialrechts ergänzt.

 

Ansprechpartner


Referent für Recht

Rechtsanwalt Daniel Schmidt
Tel.: 030 / 616 957 - 32
ra(at)uvmb.de

Aktuelles Thema

Praxishilfen unsere Mitglieder erfahren hier mehr: Der UVMB stellt zu vielen Themen des Arbeits- und Sozialrechts Praxishilfen wie Leitfäden, Merkblätter und Checklisten für seine Mitgliedsunternehmen bereit. Unsere Publikationen finden Sie in der Mediathek

  • Abfindung – Nimmt der Staat dem Arbeitnehmer wirklich so viel Geld weg?
  • Aktualisierung von Arbeitsverträgen – Nachweisverordnung
  • Anonymisierung personenbezogener Daten
  • Anzeigeverfahren zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Arbeitsvertragsgestaltung: Neue Formvorgaben für Ausschlussfristen und -klauseln
  • Checklisten Baumaschinendiebstahl
  • Erste Hilfe zur Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen und Vereine
  • Informationsrechte des Betriebsrats
  • Hitze am Arbeitsplatz
  • Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Eingliederungsmanagement
  • Steuerermäßigung und Fünftelregelung bei Zahlung einer Abfindung
  • Teilzeitanspruch
  • Verhalten nach einem Kfz-Unfall
  • Verhalten nach einem Kfz-Unfall – Kurzversion beschreibbar
  • Verfall von Resturlaub – Bewertung der aktuellen Rechtsprechung
  • Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • Warnstreik
  • Winterreifenpflicht und winterliche Straßenverhältnisse
  • Witterungsbedingte Kündigung
  • Zeugnis

Arbeitsrecht


Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht ist von einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts geprägt. Hinzu kommen der zunehmende Einfluss der Gesetzgebung der Europäischen Union sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Es gibt bislang kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. Die arbeitsrechtlichen Normen finden sich vielmehr in einer Vielzahl von Einzelgesetzen. Aufgrund von immer wieder neuen Gesetzen und Verordnungen im Arbeits- und Sozialrecht stehen die Unternehmen einer Regelungsflut gegenüber – hier gilt es, den Durchblick zu behalten! Der UVMB unterstützt und berät seine Mitglieder in sämtlichen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Unterstützungsleistungen bieten wir unter anderem auf folgenden Gebieten:

  • Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts
  • regelmäßige Informationen über aktuelle Rechtsänderungen und Urteile in unserer Mitgliederinfo und durch Rundschreiben
  • Schulungsangeboten zu juristischen und sozialpolitischen Themen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen (auch Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse, Altersteilzeitarbeitsverhältnisse)
  • Informationen zu Arbeitszeitregelungen, Entgeltgrundsätzen und Entlohnungsarten, Urlaub im Arbeitsverhältnis sowie Bundeserziehungsgeldgesetz
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Arbeitgebervertretung beim Abschluss von Vereinbarungen und Vertretungen in betrieblichen Einigungsstellen
  • Arbeitgebervertretung bei Verhandlungen mit den Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen
  • Prozessvertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten

Ziel der Beratung ist es, gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit im Vorfeld zu vermeiden.

 

Compliance – Rechtssicherheit im Unternehmen/Datenschutz: Eine zunehmende Bedeutung hat die Unterstützung der Mitglieder bei Fragen der Rechtssicherheit im Unternehmen (Compliance). Die zahlreichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung stellen Unternehmen vor Herausforderungen. Seit dem Stichtag der DS-GVO, dem 25. Mai 2018, ist etwas Zeit ins Land gegangen. Vielerorts bestehen nach wie vor gewisse Unsicherheiten was die Umsetzung im Betrieb angeht. Hier unterstützt der UVMB seine Mitgliedsunternehmen durch gezielte Beratung.

 

Interessenvertretung auf Landes- und Bundesebene: Der UVMB und seine Gremien befassen sich in enger Abstimmung mit den regionalen Landesvereinigungen der Arbeitgeber in den neuen Bundesländern unmittelbar mit der Landesgesetzgebung. Ehren- und hauptamtliche Vertreter des UVMB engagieren sich in den entsprechenden Gremien der Bundesfachverbände, des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) sowie des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA).

 

Alle Partnerverbände und weitere Organisationen aus unserem Netzwerk finden Sie in den Links

Tarif


Der UVMB setzt sich für eine wirtschaftlich nachhaltige und branchengerechte Entwicklung der Löhne und Gehälter ein. Das tarifpolitische Umfeld stellt die Arbeitgeber und deren Verbände weiterhin vor große Herausforderungen. Insbesondere der anhaltende Fachkräftemangel führt zum Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte. In Politik und Gesellschaft hat sich das allgemeine Meinungsklima weiter zu Lasten der Unternehmen verschoben. Längere Streikmaßnahmen mit erheblicher Auswirkung auf die Wirtschaft sind auch weiterhin an der Tagesordnung und von der Produktivitätsentwicklung abgekoppelte Lohnforderungen finden in der Gesellschaft zunehmend Unterstützung. Hier setzt die Verbandsarbeit mit ihren tarifpolitischen Kommissionen an.

 

Tarifkommission: Der UVMB bildet eine Tarifkommission für die Verhandlungen und den Abschluss von Tarifverträgen über Lohn- und sonstige Arbeitsbedingungen mit den Gewerkschaften. Die Mitglieder der Kommission werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Sie vertritt die Interessen der Mitgliedsunternehmen in zwei Tarifbereichen.

Der erste Tarifbereich erfasst die Unternehmen, die Sand, Kies, Naturstein, Leichtzuschlagstoffe und Baustoff-Recycling, Mörtel, Transportbeton und Asphaltindustrie (SKMT) im Tarifgebiet Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen herstellen.

Der zweite Tarifbereich erstreckt sich auf die Unternehmen der Beton- und Fertigteilindustrie (BBT) in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. In diesem Bereich gibt es eine Tarifträgergemeinschaft mit dem Verband Beton- und Fertigteilindustrie Nord e.V. (VBF Nord), der Tarifträger für das Tarifgebiet Mecklenburg-Vorpommern ist. Im Wege einer Verbändekooperation unterstützt der UVMB den VBF Nord bei der Wahrnehmung tarifpolitischer Aufgaben.

 

Haustarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Wir unterstützen unsere Mitgliedsunternehmen bei der Gestaltung der betrieblichen Personalpolitik. Notwendigen individuellen betrieblichen Regelungen trägt der UVMB im Bedarfsfall durch Erarbeitung und Aushandlung von Haustarifverträgen und Betriebsvereinbarungen Rechnung.

 

spa: Wir sind Mitglied in der Sozialpolitischen Arbeitsgemeinschaft Steine und Erden (spa). Sie ist die Dachorganisation der Arbeitgeber der mineralischen Roh- und Baustoffindustrie in Deutschland. In der spa sind 14 Tarifträgerverbände und drei sozialpolitisch aktive Verbände der Branche organisiert. Mit der spa eng verbunden ist der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs), der als Dachverband die wirtschafts- und industriepolitischen Interessen der Baustoff-, Steine- und Erden-Industrie vertritt.

 

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